Innovationen in der Solarwärmebranche


Solarkollektoren zur Nutzung von Sonnenenergie für die Warmwassererzeugung und zur Heizungsunterstützung sind nichts Neues. Allerdings galten Flach- und Röhrenkollektoren schon seit einiger Zeit als ausgeforscht. Leistungssteigerungen waren kaum noch möglich. Doch auf der diesjährigen Fachmesse Intersolar Europe warteten zahlreiche Hersteller und Entwickler mit ganz neuen Kollektorkonzepten auf. Eine Vielfalt von Ideen konnte von den Besuchern bestaunt werden. Dabei richtet sich die Entwicklung bei den Solarkollektoren nicht nur auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit sondern beschäftigt sich vielmehr mit der Thematik, wie sich Kollektoren am besten in Gebäude und Dächer integrieren lassen. Die Bandbreite von neuen Innovationen reicht dabei von Dachziegeln mit integrierten Solarkollektoren, Flachkollektoren für den Hochtemperaturbereich, dachintegrierten Systemen mit speziellen Glasdachziegeln bis hin zu Hybrid-Systemen, bei denen Solarthermie und Photovoltaik in einem Modul vereint sind.
Durch die Forschung mit neuen Materialien und die Entwicklung ganz neuer Kollektorsysteme wird es in Zukunft noch viel mehr Einsatzmöglichkeiten für die Solarthermie geben.

 

(erschienen im Amtsblatt Dezember 2012 der Stadt Radebeul)



Solarthermie-Förderung: BAFA erhöht Zuschuss

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ein entscheidender Bestandteil der Energiewende ist.

Heizanlagen, die erneuerbare Energien verwenden, werden schon seit Jahren im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) gefördert. Diese Förderung wurde zum 15.08.12 deutlich erhöht. Ob Biomasse-Heizung, Wärmepumpe oder Solarthermie – diese Anlagen werden vom Staat gefördert.


Die Basisförderung für solarthermische Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern bleibt bei 90 Euro/m² Kollektorfläche. Neu ist aber eine Mindestförderbetrag von 1.500 Euro. Dies ist vor allem für Betreiber kleinerer Anlagen eine Verbesserung. Erhielt man bisher bei einer Anlagengröße von 12 m² 1.080 Euro, sind es jetzt 1.500 Euro. Dieser Zuschuss gilt für Anlagen, die der kombinierten Warmwasserbereitung und der Heizungsunterstützung dienen und im Gebäudebestand installiert werden.

 

Entscheidet man sich zusätzlich für eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Heizung gibt es noch einen Kombinationsbonus von 500 Euro.


Für große solarthermische Anlagen (20 bis 100 m²) in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden kann ein Innovationsbonus gewährt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder Gebäudebestand handelt. Für Anlagen zur Brauchwassererwärmung beträgt der Innovationsbonus 90 Euro/m². Dient die Anlage auch der Heizungsunterstützung, werden 180 Euro/m² gewährt.


In Betrieben des produzierenden Gewerbes wird oft Prozesswärme benötigt. Wird diese mit einer solarthermischen Anlage gewonnen, ist eine Kollektorfläche bis 1.000 m² förderfähig.

 

(erschienen im Amtsblatt Oktober 2012 der Stadt Radebeul)                                                                                        

Elektromobilität: E-Bikes und Pedelecs  

         
Noch sind Elektroautos im Straßenverkehr die Ausnahme. Als sportliche, umweltfreundliche und energiesparende Alternative sind Elektrofahrräder im Trend. Fast 10 % aller verkauften Fahrräder im Fachhandel sind inzwischen Pedelecs  oder E-Bikes. Dabei ist der Unterschied hinsichtlich Motorleistung und Versicherungsschutz zu beachten: Pedelecs-Motoren laufen erst durch aktiven Krafteinsatz an und bringen eine Leistung bis 250 Watt. Der Motor drosselt bei Erreichen von 25 km/h automatisch ab. Der Stromverbrauch eines Pedelec liegt bei 0,5 bis 2 kWh auf 100 Kilometern. Die Fahrzeuge sind versicherungs- und steuerfrei und man braucht keinen Führerschein. E-Bikes dagegen besitzen einen Gashebel und erreichen auch ohne Körpereinsatz 25 km/h. Wer weiter in die Pedalen tritt, kann mit dem 1.000 Watt-Motor eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreichen.

Man benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung, es besteht Versicherungs- und Helmpflicht.                                                                                                                       
(erschienen im Amtsblatt August 2012 der Stadt Radebeul)

 


Wärme aus Sonnenenergie

 

Mit der Energie der Sonne lässt sich nicht nur elektrischer Strom produzieren sondern auch Wärme nutzbar machen. Wer seine Heizkosten senken will, für den ist eine solarthermische Anlage auf dem Dach vielleicht eine Alternative. Mit einer thermischen Solaranlage kann man das Brauchwasser erwärmen und auch die Heizung unterstützen. In Verbindung mit einem modernen Heizkessel lassen sich mit einer Solaranlage bis zu 50 % der Energiekosten einsparen. Dabei ist das tatsächliche Einsparpotential abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Von der viel diskutierten Kürzung der Vergütung für Solarstrom ist die Solarwärme im Übrigen nicht betroffen. Der Staat fördert weiterhin die Installation von Solarthermie-Anlagen bei Bestandsgebäuden mit 90 €/ m² Kollektorfläche, wenn diese der Warmwasserbereitung und der Heizungsunterstützung dienen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar noch eine Bonusförderung möglich. Weitere Informationen gibt Ihnen gern die Energieleitstelle Radebeul.                                          


(erschienen im Amtsblatt Juni 2012 der Stadt Radebeul)

 


Was ist neu 2012 im Energiebereich?

Im Energiebereich traten zum Jahresbeginn einige Änderungen für Verbraucher in Kraft. So hat die Bundesnetzagentur neue Regeln für das Wechseln des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Ab dem 1. April gilt, dass ein Anbieterwechsel innerhalb von 3 Wochen vollzogen sein muss und zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich ist.


Eine weitere Änderung betrifft die Rechnung des Energieversorgers. Ab dem 1. Februar muss jede Rechnung einen Hinweis zu Kündigungsterminen und Fristen enthalten. Außerdem muss eine Beurteilung des individuellen Verbrauchs erfolgen und graphisch dargestellt werden. Desweiteren wurde eine „Schlichtungsstelle Energie“ neu geschaffen. Dort kann der Stromkunde bei Problemen mit dem Energieversorger kostenfrei vorsprechen und um Klärung bitten. Ein Hinweis in der Rechnung auf diese Schlichtungsstelle ist ebenfalls vorgeschrieben.

Einige Änderungen gibt es auch bei Förderprogrammen der KfW-Bank. Kredite für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden erhält man derzeit zu TOP-Konditionen. Der Investitionszuschuss für die Durchführung von energetischen Einzelmaßnahmen wurde erhöht, genau wie der Zuschuss für eine qualifizierte Baubegleitung. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Energieleitstelle Radebeul.

(erschienen im Amtsblatt Februar 2012 der Stadt Radebeul)



Smart Meter – intelligente Stromzähler

Seit  2010 hat jeder Verbraucher das Recht, von seinem Stromversorger den Einbau eines intelligenten Zählers (Smart Meter) zu verlangen. Für Neubauten und bei größeren Sanierungen ist der Einbau seit Januar 2010 Pflicht, wenn dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Zähler sind mit einer Software ausgestattet, die zeitnah angibt, wie viel Strom zu welcher Tageszeit verbraucht wird. Das digitale Smart Meter übermittelt per Internet den aktuellen Stromverbrauch des angeschlossenen Haushalts an dessen Stromversorger. Der Kunde kann über Internet nach Eingabe seines Passworts auch jederzeit seine Stromverbrauchsdaten abrufen und hat damit die Möglichkeit, seinen Verbrauch zu gestalten und eventuelle Stromfresser im Haushalt aufzuspüren.

 

Ziel ist es, den Stromkunden  je nach Tageszeit unterschiedlich hohe Stromtarife  anzubieten und so den sparsamen Stromverbrauch zu fördern. Seit dem 30.12. 2010 sollen  Energieversorger lastvariable oder tageszeitabhängige Stromtarife anbieten, aber das ist bei den wenigsten der Fall. In der Praxis fehlen einheitliche Standards, Fragen der Datensicherheit  sind noch ungelöst. Viele erfüllen nur die gesetzlichen Minimalanforderungen in Form eines teuren Hoch- und eines billigeren Niedertarifs. Die Kosten für den Einbau eines intelligenten Zählers trägt der Netzbetreiber, der Kunde zahlt eine entsprechende Monatsmiete. Bei Altbauten ist der Einbau grundsätzlich möglich und noch freiwillig, wobei hier meist der Verbraucher die Installationskosten trägt.

 

Pilotversuche zeigen, dass 5 bis 10% Senkung des Stromverbrauchs realistisch sind, wobei größere Haushalte auch größere Einsparpotentiale haben. Ein Smart Meter selbst spart keinen einzigen Cent, es zeigt nur den Verbrauch an. Durch gezielte Änderung des Verbraucherverhaltens und/oder die Nutzung effizienter Geräte lassen sich der Stromverbrauch und Kosten beeinflussen.

(erschienen im Amtsblatt Januar 2012 der Stadt Radebeul)


Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2012

Die Bundesregierung hat die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Das geänderte EEG tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. In diesem Gesetz werden unter anderem die Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. Zum Jahreswechsel sinkt die Vergütung für Solarstrom um 15 Prozent. Somit wird ab Januar bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen 1 kWh Strom mit 24,43 Cent vergütet. Dieser Wert gilt für Anlagen bis 30 kWp. Auch wenn die Vergütung sinkt, lohnt sich der Einstieg in die Solarstrom-Produktion auch weiterhin. Durch einen verstärkten Wettbewerb und eine zunehmende Massenfertigung sind die Preise für PV-Anlagen in den letzten Monaten bereits deutlich gefallen.


Das novellierte EEG 2012 verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen. Weitere Änderungen im EEG 2012 betreffen Biogasanlagen und die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien.

 

(erschienen im Amtsblatt Dezember der Stadt Radebeul)

 


Ursachen für Schimmelbefall

Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt und ihre Sporen sind fast überall zu finden. Übersteigt allerdings die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes Maß in unseren Häusern, kann es zu gesundheitlichen Problemen für die Bewohner kommen. Schimmelpilze benötigen zum Wachsen viel Feuchtigkeit. Neben einem direkten Eintrag von Feuchtigkeit auf Grund von Baumängeln am Gebäude, kann auch das unsachgemäße Nutzerverhalten als Ursache für Schimmelbefall genannt werden. Gerade in den Wintermonaten ist daher auf richtiges Lüften und Heizen zu achten. Die relative Luftfeuchtigkeit im Raum sollte auf Dauer 65-70 % nicht überschreiten. In Abhängigkeit von der Temperatur kann Luft unterschiedliche Mengen Wasserdampf aufnehmen. Kalte Außenluft im Winter enthält wenig Wasser. Gelangt diese Luft beim Lüften in den Innenraum, nimmt Sie beim Erwärmen die Feuchtigkeit der Raumluft auf. Die erwärmte feuchtere Luft wird dann wieder nach außen abgeführt. Je kälter die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie beim Erwärmen aufnehmen. Durch erhöhte Dichtigkeit von Fenstern und Wänden bei sanierten Gebäuden, findet kaum noch ein natürlicher Luftaustausch mit der Umgebung statt. Daher wird hier das richtige Lüften besonders wichtig. Zur Verringerung der Feuchte im Raum sollte möglichst mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung von 5-10 Minuten erfolgen. Dabei wird nur die Luft ausgetauscht ohne das die Wände auskühlen. Bei Dauerlüftung durch angekippte Fenster hingegen, kühlt das Mauerwerk aus und Tauwasser schlägt sich an den kalten Wänden nieder. Die ideale Voraussetzung für Schimmelbildung. Jeder Mensch gibt etwa 30 bis 100 g Wasserdampf pro Stunde ab. Hinzu kommt die Feuchtigkeit durch Duschen, Waschen, Kochen sowie durch Pflanzen, Aquarien usw. In einem Dreipersonenhaushalt werden so täglich 6 bis 14 kg Wasser freigesetzt. Diese Menge kann nur durch Lüften abtransportiert werden.


(erschienen im Amtsblatt November der Stadt Radebeul)


Glühlampe, Energiesparlampe oder LED

 

Unsere alte Glühlampe hat ausgedient. Einerseits wird sie vom Gesetzgeber allmählich aus dem Verkehr gezogen, andererseits sollte man sich auch aus Effizienzgründen Gedanken über Alternativen machen.

 

Bei einer herkömmlichen Glühbirne werden gerade mal 5% der eingesetzten Energie in Licht umgewandelt. Der Rest ist Wärme. Im Winter vielleicht ein netter Nebeneffekt, ist dieser schlechte Wirkungsgrad eigentlich nur Verschwendung und auf Dauer auch recht teuer. Mit einer Energiesparlampe lassen sich 40 bis 60% Stromkosten sparen. Dies ist durchaus beachtlich. 

Aber auch die Energiesparlampe hat ihre Negativpunkte. Die Anschaffungskosten sind recht hoch und werden sich in nächster Zeit noch wesentlich erhöhen, wie von führenden Herstellern bekannt gegeben wurde. Ein noch viel größeres Problem ist die Entsorgung von Energiesparlampen. Sie enthalten giftiges Quecksilber und müssen als Sondermüll entsorgt werden.  

 

Noch recht unbekannt sind LED-Lampen. Auch diese Art der Leuchtmittel ist eine Alternative zur alten Glühlampe. Die LED kommt ohne gefährliche Inhaltsstoffe aus. Sie ist das effizienteste der drei Leuchtmittel und ermöglicht eine Energieeinsparung von bis zu 90% gegenüber der Glühlampe. Dabei entwickelt eine LED kaum Wärme und hat eine sehr lange Lebensdauer. Auch wenn der Anschaffungspreis vergleichsweise hoch ist, hat sich der Einsatz von LED-Lampen meist schon nach einigen Monaten gerechnet. LEDs haben keine Verzögerung beim Einschalten und es gibt sie in den verschiedensten Lichtfarben und Bauformen. 

 

(erschienen im Amtsblatt Oktober der Stadt Radebeul) 

Energieverbrauch im Haushalt

 

Den größten Anteil am Energieverbrauch in Privathaushalten hat die Heizenergie. Durch moderne Heiztechnik lassen sich diese Kosten erheblich reduzieren. Aber es muss nicht gleich eine komplette neue Heizanlage sein. Oft genügen bei bestehenden Anlagen schon ein paar Optimierungen, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs oder das Auswechseln der Thermostatventile. Arbeiten an einer Heizanlage sollten aber immer von Heizungsfachleuten durchgeführt werden. Die Energieleitstelle Radebeul hilft Ihnen gern weiter.

 

Aber auch Mieter können den Energieverauch in ihrem Haushalt senken und somit Geld sparen. Auf die Heizanlage oder Dämmmaßnahmen am Gebäude hat der Mieter natürlich keinen Einfluss. Er kann die Kosten für Energie aber durch sein Verbraucherverhalten reduzieren. Der Kühlschrank muss nicht größer sein als nötig oder mit arktischen Temperaturen laufen. Überheizte Räume sind in der Regel ungesund. Unnötiger Standby-Verbrauch kann mit einer schaltbaren Steckerleiste vermieden werden. Auch effiziente Technik senkt den Energieverbrauch und schont damit den Geldbeutel. Achten Sie bei Neuanschaffungen auf die Effizienzklassen der Geräte. Ein A++-Kühlschrank verbraucht bis zu 50% weniger Strom als ein Gerät der A-Klasse.

 

(erschienen im Amtsblatt September der Stadt Radebeul) 

Muss ich mein Dach bis Jahresende dämmen?

Die gesetzlichen Vorschriften bei der Sanierung von Altbauten sind für viele Hausbesitzer ziemlich verwirrend. In letzter Zeit geisterten immer wieder Meldungen zu den Pflichten von Hausbesitzern durch die Presse. Welche Maßnahmen müssen nun aber tatsächlich von Hauseigentümern durchgeführt werden?

 

Im §10 der ENEV 2009 (Energieeinsparverordnung) ist die Nachrüstpflicht bei Anlagen und Gebäuden genau geregelt. So müssen Gas- oder Ölheizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, ersetzt werden. Außerdem müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass Heiz- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, gedämmt sind. Diese Maßnahme lässt sich recht schnell und preisgünstig realisieren. Umfangreicher dagegen sind Dämmmaßnahmen am Gebäude. Hier verlangt die ENEV 2009 die Dämmung der obersten Geschossdecke über den beheizten Räumen. Dies muss bis Jahresende realisiert sein. Alternativ kann der Eigentümer auch das darüberliegende Dach direkt dämmen. Ungedämmte Kellerdecken hingegen müssen nicht gedämmt werden, obwohl das meist recht sinnvoll ist.


Auch wer Käufer eines unsanierten Altbaus ist, braucht nicht befürchten, dass er sofort zu energetischen Sanierungsmaßnahmen verpflichtet ist. Natürlich gilt auch hier die Nachrüstpflicht nach § 10 ENEV 2009. Aber der neue Eigentümer hat dafür eine Frist von zwei Jahren. Führt der neue Besitzer Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an der Fassade durch, muss er sich natürlich dabei an die Vorgaben der ENEV halten. 
Sollten die Aufwendungen für die Nachrüstungen nicht in angemessener Zeit durch die Energieeinsparungen erwirtschaftet werden, ist man von der Nachrüstpflicht befreit. Der Eigentümer muss in diesem Fall aber die Wirtschaftlichkeit der Immobilie nachweisen können.

 

(erschienen im Amtsblatt August der Stadt Radebeul)
 

Sanierung von Altbauten – Der richtige Weg

Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien steht die Effizienzsteigerung von Gebäuden ganz vorn bei den Möglichkeiten zur Erreichung von Klimaschutzzielen. Unsanierte Gebäude sind meist nicht energieeffizient. In Zeiten steigender Energiepreise wird es auch für jeden Einzelnen immer wichtiger, über Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung nachzudenken. Eine energetische Sanierung spart in Zukunft nicht nur Energie sondern auch bares Geld. Doch wer sich als Hausbesitzer für eine Sanierung entscheidet, sieht sich einer Vielzahl von Möglichkeiten gegenüber. Was aber ist der richtige Weg?


Ein unabhängiger Energieberater analysiert ihr Haus und zeigt die Schwachstellen des Gebäudes auf. Er erarbeitet Ihnen mehrere Varianten empfohlener Maßnahmen, auch immer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Haus komplett energetisch sanieren oder eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen erfolgen soll.

Die Energieleitstelle Radebeul lotst Sie zu den Fachleuten für Ihr Vorhaben, vom Energieberater bis zum ausführenden Handwerksbetrieb. Auch über Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bereichen können wir Sie umfassend beraten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

 

(erschienen im Amtsblatt Juli der Stadt Radebeul)